Die Satzung des Eberswalder TC wurde in ihrer jetzigen Form auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 17.03.2011 beschlossen und ist mit Wirkung vom 01.04.2011 in Kraft getreten. Sie kann im Clubhaus eingesehen werden.
Die wesentlichen Inhalte sind:
- § 1 Name, Sitz und Zweck des Vereines
- § 2 Geschäftsjahr
- § 3 Vereinszugehörigkeit
- § 4 Mitgliedschaft
- § 5 Erwerb der Mitgliedschaft
- § 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- § 7 Allgemeine Bestimmungen
- § 8 Beendigung der Mitgliedschaft
- § 9 Organe des Vereins
- § 10 Mitgliederversammlung
- § 11 Beschlussfassung
- § 12 Abstimmung, Wahlen und Protokoll
- § 13 Leitung der Mitgliederversammlung
- § 14 Der Vorstand
- § 15 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
- § 16 Kassenprüfer
- § 17 Auflösung des Vereins
- § 18 Schlußbestimmungen