Aufnahme
Aufnahmeantrag im PDF-Format // Antrag Schnupperjahreskarte im PDF-Format
Die Aufnahme-Modalitäten sind im §5 der Satzung festgelegt. Den erforderlichen Aufnahmeantrag erhalten Sie bei einem der Vorstandsmitglieder, wo Sie den ausgefüllten Antrag auch wieder abgeben können. Sie können den Antrag hier als PDF-Dokument herunterladen: Aufnahmeantrag.
Für die Aufnahme neuer Mitglieder ist eine Aufnahmegebühr vorgesehen. Die Höhe ist gestaffelt, eine Übersicht finden Sie in der Beitragsordnung, dort können Sie auch die Höhe der Mitgliedsbeiträge erfahren. Wenn Sie noch Fragen haben, nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf!
Die Aufnahmegebühr ist als Investitionsbeteiligung für den inzwischen abgeschlossenen Neubau des Vereinsgebäudes anzusehen. Durch diesen Neubau konnten die Rahmenbedingungen an der Tennisanlage, insbesondere die sanitäre Ausstattung, entscheidend verbessert werden. Die Finanzierung dieses Vorhabens stellt für den Verein eine erhebliche Belastung dar, die in der Vergangenheit z.T. durch zusätzliche Aufwendungen der aktiven Mitglieder getragen wurde.
In der Beitragsordnung ist weiterhin geregelt, dass sich bei Aufnahmen nach dem 30.06. der laufende Jahresbeitrag halbiert. Die Aufnahmegebühr bleibt davon unberührt.
Neu ist die Möglichkeit zum Erwerb einer Schnupperjahreskarte. Die Schnupperkarte kann nur einmalig erworben werden und ist genau ein Jahr vom Tag der Antragstellung an gültig. Ihr Betrag kann unter bestimmten Bedingungen mit einem späteren Aufnahmeantrag verrechnet werden. Den Antrag zur Schnupperkarte können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen: Antrag Schnupperjahreskarte.
Austritt
Die Austritts-Modalitäten sind in §8 Beendigung der Mitgliedschaft der Satzung festgelegt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod.
Die Austrittserklärung ist schriftlich (formlos, auch als E-Mail) oder mündlich an den Vorstand zu richten. Sie wird grundsätzlich zum Jahresende wirksam und führt automatisch in eine ruhende Mitgliedschaft über. Die Dauer von 5 Jahren für die Ruhezeit ist großzügig bemessen, was Mitgliedern nach längerer Abwesenheit (z.B. Ausbildung) die Rückkehr in den Verein erleichtern soll. Während der Ruhezeit entfallen alle Verpflichtungen, insbesondere die Beitragszahlung. Bei Wiederanmeldung innerhalb dieses Zeitraumes entfällt die Aufnahmegebühr.
Nach 5 Jahren ununterbrochener Ruhezeit erlischt die Mitgliedschaft automatisch, so dass der Austritt nicht mehr ausdrücklich erklärt werden muss.